| Richard´s
Rules Richard Robert Rives Regeln für den Aufbau, Erhalt und die Weiterentwicklung einer Gemeinschaft I. Vorwort Richard Robert Rive war von 1899 bis 1906 Finanzdezernent in Breslau, von 1906 bis 1933 Oberbürgermeister in Halle. Die hier als „Richard´s Rules“ bezeichneten Merksätze wurden von Rive nie als Regelwerk niedergelegt. Sie wurden seinen 1960 bei Kohlhammer (Stuttgart) veröffentlichten Lebenserinnerungen entnommen, in deren Vorwort OB a.D. Dr. Lohmeyer einen Wunsch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft mitteilte: Das Buch solle „zur Pflichtlektüre für alle Angehörigen des höheren Dienstes der öffentlichen Verwaltung“ erklärt werden. II. Ordnung Da es sich um die Lebenserinnerungen eines OB handelt, und Rive somit aus eigenen Erfahrungen schöpft, richtet sich der Großteil der Regeln an den höchsten Repräsentanten der Gemeinschaft. Unterteilt wird dabei in Regeln, die des OB eigenes Handeln leiten sollen (1) und in Regeln, die das Handeln der ihm unterstellten Verwaltungsmitarbeiter leiten sollen. (2) Es schließen sich strukturelle Voraussetzungen an, ohne deren Existenz auch das beste Regelwerk nicht funktioniert. (3) 1. Regeln für den OB a) Von der ersten Stelle der Stadt müsse eine Kraft des Denkens, eine Macht des Wollens und eine Wärme des Fühlens ausgehen, „daß von ihrem vereinten Strom getragen die gesamte Verwaltung danach strebe, dem Beispiel nahe zu kommen, das in ihrem obersten Lenker lebt.“ (25, Vorbild: OB Bender) b) „Eine Tatsache zu schaffen, die kein Reden und Bedenken rückgängig machen konnte, an die Stelle des Wortes die Propaganda des Erfolges zu setzen und entschlußkräftig die Verantwortung für eigenwilliges Tun zu tragen, war die Wesensart des Oberbürgermeisters, sofern er von der Notwendigkeit eines Vorhabens durchdrungen war.“ (77) c) „Eine wahrhaft gute Sache soll man innerlich nie aufgeben, sondern mit aller Zähigkeit daran festhalten; kann man sie nicht mit den Menschen oder gegen sie durchsetzen, so geschieht etwas Unvorhersehbares, und das Gute kommt doch zur Vollendung.“ (134) d) „In der Ruhe seines guten Gewissens hielt der OB still, indem er anerkannte, daß es das Recht des Bürgers sei zu schimpfen, wenn er zu seinem Heil strengem Gebot sich fügen müsse.“ (146, vorangegangen war ein Protest gegen das Verbot des OB, ein ehemaliges Grubenfeld zu bebauen) e) „Ich habe geradezu bei ihm die Einsicht gewonnen, daß für den Führer einer Stadtgemeinde und darüber hinaus wohl jeder Menschengemeinschaft diese beiden Eigenschaften: Menschenkenntnis und Vertrauen wichtiger sind als bestimmte Spezialkenntnisse, die er übrigens für seine eigentliche kommunale Tätigkeit in hohem Maße besaß.“ (204, Alois Schardt über Rive) f) „Die Läuterung der Anschauungen über gemeines Wohl und Stadtverwaltung, die sich seit 1906 vollzogen hatte, war nicht zum geringen Teil das Erziehungswerk des Oberbürgermeisters.“ Er habe „sich Tag für Tag darum bemüht, die Stadtverordneten für seine Auffassung der Dinge zu gewinnen.“ (239) g) „Vertrauen habe ein leichtes Gewicht, wenn man übereinstimme. Wenn man dagegen nicht überzeugt sei und doch dem anderen Teil glaube und folge, dann erst sei Vertrauen echt und erprobt.“ (198, Ankauf von Noldes Abendmahl, Rive spricht in der Museumsdeputation) h) „Wie immer in großen Sachen schrieb der Oberbürgermeister selbst die Vorlage nieder und vertrat sie persönlich in allen Instanzen.“ (220, Finanzierung des Ausbaus der Chirurgischen Klinik durch Stadt) i) „Der Wandel der Dinge aber konnte nur durch zuvorigen Wandel der Geister erreicht werden; die Arbeit mußte bei den Menschen beginnen, um den Dingen Erfolg zu versprechen. (...) Neue Anschauungen und ein neuer Gemeindegeist haben das Wesen der Stadt neu gestaltet, und das Lebenswerk des OB ist im Grunde ein Werk der Erziehung gewesen.“ (81) j) Den Beamtenkörper habe er „zwar nicht ohne Wohlwollen, in der Hauptsache aber durch gerechte Sachlichkeit und gleichmäßige Strenge in gedeihlichem Gang“ gehalten. (35) 2. Regeln für Verwaltungsmitarbeiter (höherer Dienst) a) „Seien Sie nicht allein der gewählte Beamte der Stadt, sondern auch der berufene Freund der Bürgerschaft, auch dem einzelnen immer zu raten, zu nützen, zu helfen bereit. Als Menschen hilfreich und freundlich wollen wir den Menschen im Beamten zeigen, und als Beamter gerecht und pflichtstreng wollen wir den Beamten im Menschen bestätigen. Solche Artung des Wesens und Wirkens wird gar bald die Scheu des Unbekannten von uns nehmen und Liebe zum Menschen, Achtung vor den Beamten und Vertrauen zu beiden begründen, Vertrauen, das nicht bloß geschenkt, sondern erworben sein will!“ (232, Einführung eines Stadtrats) b) Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder des Magistrats beruhte auf gegenseitiger Achtung, Vertrauen zueinander und gemeinsamer Liebe zur Stadt. (24, Breslauer Verhältnisse) c) „Die Freundschaft unter den Magistratsmitgliedern, die persönlich und amtlich guten Beziehungen zu den Stadtverordneten und zur Regierung gaben allem Arbeiten einen tragfähigen Boden.“ (64, Breslauer Verhältnisse) 3. Strukturelle Voraussetzungen „ Erste Voraussetzung einer guten, auf lange Sicht gestellten Verwaltung ist ein leistungsfähiger Verwaltungsapparat. Er ist das Instrument, ohne dessen Tauglichkeit auch die geschickteste Hand erfolgreiche Arbeit nicht leisten kann. Seine Prüfung muß daher allem anderen Tun vorausgehen.“ (112) III. Nachwort Die Kenntnis vom Menschen und die Arbeit am Menschen (Erziehung), die Auswahl der Menschen (Personalpolitik), folgend das Vertrauen in die Menschen waren die Grundlagen für Rives Erfolg. Dabei wirkte im Hintergrund die Erfahrung aus Breslauer Tagen mit. Dort hatte Rive erfahren, das ein starker Leiter vereint mit untereinander freundschaftlich verbundenen Beamten die gesamte Verwaltung mitzureißen fähig ist. |
Gutachten des Reichssparkommissars 1934 | ||||||||
| Elisabethstraße, Breslau: Hier arbeitete Rive von 1899-1906 | |||||||||